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(Gültig für Online und Offline-Termine)

 

Definition der Bistry Arbeitstage

Von Montag bis Freitag in der Zeit von 9:30 Uhr bis 17:30 Uhr

Nationale & kantonale Feiertage sind keine Arbeitstage.

 

Anmeldung / Terminbuchung 

Die Anmeldung / Buchung erfolgt per Email oder telefonisch. Mit der Anmeldung Terminbestätigung anerkennt der/die Teilnehmende die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bistry. Die Bistry verpflichtet sich die Erstterminbestätigung, AGB, Preislisten und Fragebögen mind. 9 Arbeitstage vor dem vereinbarten Termin via Email zuzustellen. Falls Sie zu spät zu einem vereinbarten Termin erscheinen verkürzt sich die Beratungszeit leider um die Verspätungszeit.

 

Terminverschiebungen/Terminabsagen/Regelung

Eine Terminabsage oder Verschiebung muss in jedem Fall schriftlich, per Email, oder mündlich per Telefon erfolgen. Absagen per SMS sind nicht valid. Jede Absage oder Verschiebung wird schriftlich per Email durch die BISTRY Administration bestätigt.  Alle Folgetermine eines Programmteilnehmers werden innerhalb des Erstgesprächs definiert und können nur aus wichtigen Gründen verschoben werden (Krankheit, höhere Gewalt u.Ä.) Im Falle einer Absage muss die Verschiebung des abgesagten Termins innerhalb von 5-Arbeitstagen um den vorher vereinbarten Termin erfolgen, und unter allen Umständen innerhalb der 6-wöchigen Programmdauer stattfinden. Unsere Kundengespräche finden nicht in Gruppensitzungen statt, sondern sind Einzelgespräche Gruppentermine sind ausschließlich für Vorträge, Kurse oder sonstige Seminare der Bistry vorbehalten.

 

Falls Sie den vereinbarten Ersttermin, (unabhängig von der gebuchten Dienstleistung) absagen, stellen wir Ihnen folgendes Ausfallhonorar in Rechnung:

Mehr als 7 Arbeitstage vor dem vereinbarten Termin – kostenlos. (Siehe Definition Arbeitstage) 

7 Arbeitstage und weniger berechnen wir ein Ausfallhonorar in Höhe von 145,-- CHF (Siehe Definition Arbeitstage) für ein gebuchtes Einzelcoaching und 290,-- CHF für ein gebuchtes Paarcoaching, danke für Ihr Verständnis.

Falls Sie sich nach dem Ersttermin und dem Erhalt Ihres Food Coachings widererwarten entscheiden nicht
weiterzumachen, so berechnen wir Ihnen lediglich die bis dato geleistete Arbeit in Höhe von 420,-- CHF für ein Einzelcoaching und 740,-- CHF für ein Paarcoaching, danke für Ihr Verständnis.

Falls Sie sich nach der Verlängerung eines Programmes widererwarten entscheiden nicht weiterzumachen so
berechnen wir Ihnen lediglich die bis dahin entstandenen Kosten.

Falls Sie sich Widererwarten nach dem Ersttermin und unserer Messungen gegen eine Zusammenarbeit entscheiden, so berechnen wir Ihnen 145,-- CHF für ein gebuchtes Einzelcoaching und 290,-- CHF für ein gebuchtes Paarcoaching, danke für Ihr Verständnis.

 

Falls Sie einen vereinbarten Nachkontrolltermin innerhalb von 3-Arbeitstagen (siehe Definition Arbeitstage)  vorher absagen, so berechnen wir Ihnen 100 % vom fälligen Gesamtbetrag als Ausfallhonorar.

Falls Sie einen vereinbarten Nachkontrolltermin innerhalb von 4-Arbeitstagen (siehe Definition Arbeitstage)  vorher absagen, so berechnen wir Ihnen 75 % vom fälligen Gesamtbetrag als Ausfallhonorar.

Falls Sie einen vereinbarten Termin / Kontrolltermin innerhalb von 5-Arbeitstagen (siehe Definition Arbeitstage)  vorher absagen, so berechnen wir Ihnen 50 % vom fälligen Gesamtbetrag als Ausfallhonorar. Für früher abgesagte Termine, aus wichtigem Grund, berechnen wir kein Ausfallhonorar.

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Die Beratungsleistung:                                                                

Die Beratungsleistung wird von einem ausgebildeten und geschulten Dipl. Ernährungsberater (IFE) Food Coach (IFE) vorgenommen. Die Informationen stellen keine medizinischen Ratschläge dar und ersetzen keine medizinische Diagnose, Beratung und Behandlung durch den Arzt.

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Der Beratungsleistungsempfänger:                                            

Die Beratungsleistung wird ausschließlich nur gegenüber den Auftraggebern erbracht. Eine Teilnahme von weiteren Personen, welche keine eigene Beratung gebucht und bezahlt haben ist auch als Begleitperson nicht möglich. Minderjährige Kinder dürfen ausschließlich in Begleitung eines Erziehungsberechtigten anwesend sein.

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Schweigepflicht                                                                                      

Der Food Coach (ebenso alle BISTRY Teammitglieder) ist der Schweigepflicht unterworfen und darauf bedacht, aktuelle Informationen auf dem Stand der ernährungswissenschaftlichen Erkenntnisse zur Verfügung zu stellen, er gibt Empfehlungen auf der Grundlage der aktuellen Wissenschaft. Trotz größter Sorgfalt kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen übernommen werden. Der Erfolg der Ernährungsberatung hängt im Wesentlichen von der Mitarbeit der zu beratenden Person ab und kann nicht garantiert werden.

Administrative Abwicklung des Ernährungscoachings: Gegenstand des Auftrages ist das Erbringen einer vereinbarten Leistung, nicht das Erreichen eines  bestimmten körperlichen Erfolges. Die beauftragten Leistungen gelten als erbracht, wenn die erforderlichen Analysen und Beratungen erfolgt sind und eventuell auftretende Fragen bearbeitet wurden. Die zu beratende Person verpflichtet  sich im eigenen Interesse, alle Angaben (Angaben zur Person, Ernährungsprotokolle und den Gesundheitszustand) wahrheitsgemäß und vollständig zu machen. Die erstellten Ernährungsprogramme werden via Email zugestellt und max. drei (3) Monate nach Ende des ersten Programms bei uns in digitaler Form aufbewahrt und dann gelöscht. Sollte ein Ausdruck des Ernährungsplanes gewünscht werden, so berechnen wir jede ausgedruckte Seite mit 0,35 CHF und stellen den Postversand separat in Rechnung, je nach Kostenaufwand, jedoch mit mindestens 2,-- CHF. Beginn eines Programmes ist das jeweilige Datum, welches beim Ersttermin definiert wird. Bei Verschiebungen durch den Kunden im Nachhinein, erlischt jeglicher Anspruch des Kunden.

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Schutz des Eigentums:

Die zu beratende Person steht dafür ein, dass im Rahmen der Beratung von der Bistry angefertigte Food Coaching Concepte, Berichte und Analysen nur für eigene Zwecke verwendet werden. Die  zu beratende Person erhält insoweit das unwiderrufliche, uneingeschränkte, ausschließliche und nicht übertragbare Nutzungsrecht an den Ergebnissen.

 

Gewährleistung:                                                                           

Die Bistry und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind bemüht, alle Arbeiten mit größter Sorgfalt und unter Beachtung allgemein branchenüblicher Kenntnisse und unter Beachtung allgemein anerkannter ernährungswissenschaftlicher Grundsätze unter Berücksichtigung der jeweiligen gesetzlichen Vorschriften auszuführen. Alle Food Coaching Ernährungspläne, Konzepte, Beratungen, sonstigen Empfehlungen, Auswertungen, Kontrollen und Analysen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen und unterliegen dem Copyright der BISTRY GmbH. Gewährleistungen für den Inhalt solcher Empfehlungen übernimmt die Bistry nicht: Der Erfolg der Ernährungsberatung liegt zum größten Teil außerhalb des Einflussbereiches des Ernährungsberaters und  hängt wesentlich von der Mitarbeit der zu beratenden Person ab. Die Beratung ist Hilfe zur Selbsthilfe. Der Ernährungscoach ist verpflichtet, alle Informationen der zu beratenden Person vertraulich zu behandeln. Die Pflicht zur Vertraulichkeit besteht auch über die Beendigung der Ernährungsberatungsphase hinaus und erstreckt sich darüber hinaus auf alle Mitarbeiter/innen des Bistry Teams. Die BISTRY behält sich ausdrücklich das Recht vor ungeeignete Interessenten und Kunden die gegen unsere AGB verstoßen haben oder sich in ungebührlicher Weise während der Zusammenarbeit benommen haben von einer künftigen Dienstleistungserbringung durch Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterinnen der BISTRY, auszuschließen.

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Haftung:                                                                                          

Die BISTRY GmbH kann keine Haftung übernehmen, wenn der Kunde durch eine Dienstleistung zu Schaden kommt, die auf vom Kunden gelieferten Informationen beruht und sich diese als unzureichend herausstellen. Dies bezieht sich vor allen Dingen, aber nicht ausschliesslich, auf physische Bedingungen. medizinische oder medikamentöse Voraussetzungen oder Aktivitäten ausserhalb der Ernährungsberatung. Die BISTRY GmbH ist nicht verantwortlich für den Verlust oder die Zerstörung von persönlichen Gegenständen und von Besitz des Kunden die mit in die Geschäftsräumlichkeiten gebracht wurden.

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Dienstleistungssätze:                                                    

Maßgebend für die Betreuungsprogramme-, Seminar- Einzel- und die Lektionskosten sind die zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen Preise der Bistry.

Als Dienstleistung gelten: Beratungsgespräche, Präsenzzeit, Theoretisch Ausarbeitungen, Seminarvorbereitungen, Ausarbeitung eines spezifischen Ernährungsplanes, Analyse und Auswertungen von Esstagebüchern, sowie das Erstellen von Food Coaching. Kochkurse, Einkaufsbegleitung und alle dazugehörigen Vorbereitungsarbeiten

Die Preise werden in Schweizer Franken (CHF) ausgewiesen und enthalten die jeweilig aktuelle, gesetzlich vorgeschriebene Mehrwertsteuer. Die Stundensätze enthalten keine Reisekosten und Spesen. Reisekosten und Spesen werden nach Aufwand berechnet. Mietwagen, Taxi nach Aufwand. Bahn Ticket Fahrpreis 2. Klasse, Flug Economy Class, Hotel / Unterkunft / Spesen nach Aufwand, PKW Kilometer CHF0.80, Reisezeit pro Stunde CHF 100.-.  Die Wahl des Verkehrsmittels bleibt der Bistry überlassen.

 

Vorträge CHF 690.- pro Stunde Präsenzzeit inkl. Beantwortung von Fragen im Plenum, welche zusätzlich zum Vortrag dazukommen. Es wird auf die angebrochene Viertelstunde berechnet.

Kurzchats über SMS und Mailverkehr sind kostenlos für Programmbuchende Kunden. (siehe aktuelle Preisliste für alles Weitere). Änderungen der obigen Stundenansätze bedürfen der Schriftlichen Form und sind auszuweisen. Es gelten immer die aktuellen AGB. Änderung des Stundenansatzes durch die Geschäftsführung der Bistry.

 

Zahlungstermin                                                                             

Bei Zahlung der Programm, Einzelberatungs-, Kurs- und bzw. oder der Seminargebühren ist entsprechend der Rechnungsstellung die Zahlung zu leisten. Für jedes Mahnschreiben berechnen wir 30,-- CHF.

Abmeldungen, Umbuchungen und Rücktritt haben schriftlich / per Email zu erfolgen.

Abmeldungen führen in jedem Fall zu einer einmaligen Bearbeitungsgebühr von Fr. 30.00.  Bei Stornierung zwischen 2 und 4 Wochen vor Kurs- oder Seminarbeginn werden 30% der Kurs-/Seminarkosten fällig. Bei weniger als 2 Wochen vor Kurs- oder Seminarbeginn wird der gesamte Betrag fällig.

Umbuchungen sind bis 4 Wochen vor Kurs- oder Seminarbeginn kostenlos. Bei Umbuchungen zwischen 4 und 2 Wochen vor Kurs- oder Seminarbeginn werden 30% der Kurs-/Seminarkosten Fällig. Bei weniger als 2 Wochen vor Kurs- oder Seminarbeginn wird der gesamte Betrag fällig. Kann der Kurs oder das Seminar trotz Umbuchung mit voller Teilnehmerzahl durchgeführt werden, entfallen diese Kosten, sofern der vereinbarte Kurs / Seminar tatsächlich besucht wird.

Bei Barzahlung erhalten Sie eine Quittung vor Ort. Eine Originalrechnung erhalten Sie via Email, bzw. auf dem Postwege. Die Reklamationsfrist für durch uns erstellte Rechnungen an Sie beträgt 7 Arbeitstage (siehe Definition Arbeitstage) und erfordert einen schriftlichen Widerspruch auf dem Postwege an:

Bistry GmbH, Gewerbestrasse 5, 6330 Cham oder via Email an: admin@bistry.ch

Rücktritt: Bei Austritt aus einem laufenden Kurs / Seminar besteht kein Anspruch auf die Rückzahlung der Kosten bzw. eines Teils davon.

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Durchführung / Garantie:

Das Bistry Ernährungscoaching garantiert die Durchführung der angebotenen Kurse und Seminare beim Erreichen der Mindestteilnehmerzahl. Die min. Teilnehmerzahlen sind auf unserer Homepage ersichtlich. Bei Absage einer Veranstaltung durch die Bistry trotz Erreichen der Mindestteilnehmerzahl oder aus Gründen welche die Bistry nicht beeinflussen kann, erhält der/die Teilnehmer/in das volle Kurs- oder Seminargeld zurückerstattet. Keine Rückerstattungspflicht besteht infolge kurzfristiger Ausfälle auf Grund von,  Epidemien, Pandemien, Katastrophen, Unruhen und kriegerischen Auseinandersetzungen.

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Versicherungen:                                                                            

Im Rahmen sämtlicher durch die Bistry organisierter Kurse, Seminare, Einzel- oder Gruppen-Coachings, Veranstaltungen, oder Ähnliches ist der Abschluss einer Annullierungskosten- und Unfallversicherung Sache der Teilnehmenden.

Gutscheine, Rabatte und Treuepass – Karten:

Alle von der Studio BISTRY GmbH verkauften Gutscheine, müssen innerhalb von 12 Monaten eingelöst werden. Danach verfallen Sie. Gutscheine sowie Rabatte sind nicht kumulierbar.

Verhaltensweisen 

Der Kunde verpflichtet sich während seines Besuchs in den Geschäftsräumen der BISTRY GmbH eine angemessene Verhaltensweise an den Tag zu legen. Sollte der Kunde selbst nach einer Verwarnung weiterhin nicht angemessen verhalten, hat die Geschäftsleitung sowie deren Mitarbeiter das Recht, den Kunden aus den Räumlichkeiten zu verweisen und gegebenenfalls ein Hausverbot auszusprechen.

 

 

Datenschutz                                                                                 

Der Schutz Ihrer Privatsphäre ist für uns von höchster Bedeutung. Wir halten uns selbstverständlich an die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz. Sie haben jederzeit die Möglichkeit unentgeltlich Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten (Umfang, Zweck) zu erfragen bzw. deren Löschung zu verlangen. Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.

Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganze oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt. Es gilt immer die aktuelle Fassung (durch das jüngste zurückliegende Datum validiert)

 

Gerichtsstand                                                                               

Gerichtstand für allfällige Streitigkeiten ist Zug

 

 

Stand:  Januar 2023

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